Die häufigsten Fragen zur Kur
Grundsätzlich haben alle Frauen und Männer, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, einen Anspruch auf eine Mütter-Kur oder Mutter-Kind-Kur oder Väter-Kur oder Vater-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme attestiert. Darüber hinaus gibt es Kurmaßnahmen für Frauen und Männer, die Angehörige pflegen.
Informieren Sie sich gern in unseren Beratungsstellen!
Wenn Sie eine Kur machen möchten, lassen Sie sich in einer Beratungsstelle beraten. Unter "Beratungsstellen" können Sie die für Ihren Stadtteil zuständige Beratungsstelle finden und einen Termin vereinbaren.
Dort erhalten Sie in einem Gespräch neben vielen Informationen auch die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Kur. Informieren Sie sich gern in unseren Beratungsstellen!
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach der Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags die Kosten für eine Kurmaßnahme.
Der Eigenanteil beträgt 220 Euro und maximal 10 Euro pro Person anteiliges Fahrgeld.
Bei einem geringen Haushaltseinkommen kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Beihilfe- und Privatversicherte werden ebenfalls von uns beraten, allerdings gelten zur Kostenübernahme andere Regelungen, die bei der Krankenkasse von den Versicherten erfragt werden müssen.
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Die Kureinrichtungen des Müttergenesungswerks sind auf verschiedene Erkrankungen und Lebenslagen von Müttern/Vätern und ihren Kindern sowie von Frauen und Männern, die ihre Angehörigen pflegen, spezialisiert.
Ihr spezifisches Profil spiegelt sich in ganzheitlichen Behandlungsansätzen, individuellen Therapieplänen, verschiedenen Kursgruppen sowie Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Interaktionsangeboten und einer qualifizierten Kinderbetreuung wieder.
Alle unsere Kureinrichtungen führen das Müttergenesungswerk-Qualitätssiegel. Unsere spezialisierten Kureinrichtungen führen zudem das Zusatzsiegel „Geprüftes Konzept Väter“ und „Geprüftes Konzept Pflegende“.
Grundsätzlich können Kinder zwischen 0 und 12 Jahren als Begleitkinder mitfahren. Bei Kindern mit eigener Kurbedürftigkeit können zudem therapeutische und medizinische Anwendungen in der Kureinrichtung erfolgen.
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Um Ihren Kurerfolg langfristig zu sichern, bieten Ihnen unsere Beratungsstellen viele Anregungen in speziellen Nachtreffen sowie Einzelgespräche an. Informieren Sie sich gern in unseren Beratungsstellen!
Sie weitere Fragen zum Kurangebot haben?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Beratungsstellen auf.